Worauf muss ich bei einer Patientenverfügung, Vollmachten, gesetzlicher Betreuung etc. achten?

Hier haben wir für Sie einige hilfreiche Informationen zu wichtigen Themen zusammengestellt, mit denen wir uns rechtzeitig auseinander setzen sollten. Denn wie sagt der Volksmund: Leben ist das, was passiert, während wir andere Pläne machen. Ich helfe Ihnen gerne mit meinem Fachwissen weiter und empfehle Ihnen qualifizierte Beratungsstellen.

Patientenverfügung korrekt erstellen

In einer Patientenverfügung erklären Sie als volljährige Person schriftlich, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten. Die Verfügung gilt insbesondere dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung entscheidungs­unfähig sind. Je genauer eine Patientenverfügung formuliert ist, desto besser. Ihr Hausarzt kennt sich aus und ist Ihnen bei der Erstellung gerne behilflich. Wichtig: Patientenverfügungen am besten mit dem aktuellen Datum jährlich neu unterschreiben. So erkennen die behandelnden Ärzte sofort, dass Sie die getroffenen Verfügungen nach wie vor gut heißen.

Vollmachten richtig erteilen

Vollmachten sind Vertrauenssache. Deshalb fällt es vielen Menschen schwer, sie zu erteilen. Machen Sie es – am besten gleich! Denn nur so können Sie heute bestimmen, welche Person Ihres Vertrauens Sie im Ernstfall vertreten soll. Für die Erstellung wenden Sie sich an einen Notar. Wichtig: Eine Vollmacht kann erst eingesetzt werden, wenn der Vollmachtnehmer diese in Händen hält. Mein Tipp: Deponieren Sie die Vollmacht bei Ihnen zu Hause. Ihr Bevollmächtigter muss für den Fall der Fälle wissen, wo er sie findet.

Gesetzliche Betreuung organisieren

Eine gesetzliche Betreuung wird nötig, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr Leben eigenständig zu regeln. Anregen kann sie z.B. der Sozialdienst eines Krankenhauses. Notwendig sind dafür das Gutachten eines Arztes und ein persönliches Gespräch des Betreuungsrichters mit Ihnen.

In Stuttgart können Betreuungsvereine oder die Betreuungsbehörde der Stadt eine geeignete Person dafür auswählen. Natürlich können auch Sie selbst bereits heute festlegen, wer Sie gegebenenfalls betreuen soll. Ein Betreuer kann sich nur innerhalb enger gesetzlichen Grenzen bewegen. So kann er z.B. Ihr Vermögen nur mündelsicher anlegen, also nicht in einem Aktiendepot, und muss einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht ablegen.