Wissenswertes rund um die Pflege, Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen

Die Pflegegrade in Deutschland
Welche Leistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von der Pflegeversicherung bekommen, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. Dabei gilt: Je mehr Hilfe ein Pflegebedürftiger benötigt, umso höher sind die Leistungen.

Definition und Eingruppierung in einen Pflegegrad
Ab dem 01.01.2017 werden die Pflegemaßnahmen sich viel stärker an den Fähigkeiten der Pflegebedürftigen orientieren. Leistungen können individueller und flexibler werden. Da die Frage lautet: Wie selbständig ist die Person. Somit können körperliche, demenzielle und psychische Beeinträchtigungen zu Leistungen aus der Pflegeversicherung führen. Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade.

Der MDK führt ein neues Begutachtungsassessment (NBA) ein.
Hier wird gemessen, was der Pflegebedürftige noch kann. Wichtig ist der Grad der Selbständigkeit bei Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen.

  1. Mobilität
  2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen.
  6. Gestaltung des Alltagsleben und sozialer Kontakte

Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen wird durch dieses neue Instrument berücksichtigt.

Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung ab 2017